Logopädie

Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenze meiner Welt – Ludwig Wittgenstein

Das Spektrum der Logopädie umfasst Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Logopädie beschäftigt sich in diesen Bereichen mit der Prävention, der Beratung (auch der Angehörigen), der Diagnostik, der Therapie und der Rehabilitation. Ziel der logopädischen Behandlung ist das Erreichen einer individuell zufriedenstellenden Kommunikationsfähigkeit, welche die aktive Teilhabe am sozial-kommunikativen Leben sicherstellt.

Ablauf

Die logopädische Therapie findet auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt. Ihr/e Kinder- bzw. Allgemeinarzt/-ärztin, bzw. ein Facharzt/Fachärztin (Neurologie, HNO, Phoniatrie, Kieferorthopädie) stellt Ihnen, nach einer ärztlichen Untersuchung, eine „Heilmittelverordnung“, also ein logopädisches Rezept aus.

Bitte beachten Sie, dass zwischen der Ausstellung des Rezeptes und dem ersten Behandlungstermin maximal vier Wochen vergehen dürfen. Lassen Sie sich das Rezept daher erst kurz vor dem logopädischen Behandlungsbeginn von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin ausstellen.

Anamnese

Während des ersten Termins findet ein offenes Gespräch statt. Dieses hat zum Ziel, die bisherige Entwicklung bzw. die bisherige Erkrankungsgeschichte besser kennenzulernen, ebenso werden Informationen zur aktuellen persönlichen Situation und weitere relevante Anhaltspunkte gesammelt.

Logopädische Untersuchung

In den ersten Therapiestunden wird eine umfassende Diagnostik durchgeführt. Hier wird mit Hilfe von entsprechenden Test- und Screeningverfahren die jeweilige Störung untersucht. Wichtig für die Planung der Therapie ist es, den individuellen aktuellen Stand herauszufinden, um anschließend spezifisch arbeiten zu können. Das Ergebnis des Befundes wird mit der betroffenen Person und/oder den Angehörigen besprochen und eine Therapieplanung vorgestellt, aus der hervorgeht, in welchen Bereichen gearbeitet wird.

Logopädische Therapie

Die regelmäßigen Termine finden vorwiegend in Einzelbehandlungen, selten auch in Gruppenbehandlungen ein- bis dreimal wöchentlich mit einer Dauer zwischen 30 bis 60 Minuten statt. Häufigkeit und Dauer der einzelnen Behandlungseinheiten sind auf dem Rezept, das sie vom Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin erhalten, vermerkt.

Der Behandlungszeitraum variiert individuell und kann von wenigen Behandlungen bis zu einer Therapie über mehrere Jahre reichen, wobei auch hier regelmäßige Therapiepausen durchgeführt werden, um angestoßene Entwicklungsprozesse ,,wachsen zu lassen‘‘ und die Motivation zu erhalten. Handelt es sich um eine progrediente, also fortschreitende Erkrankung, können wir Fachtherapeut*innen diese selbst nicht heilen, sondern nur therapeutisch daran arbeiten, dass die Symptome eingedämmt werden, bzw. sich die Symptome nicht verschlechtern.

Bei der logopädischen Therapie legen wir Wert auf eine motivierende, spielerische und abwechslungsreiche Therapieatmosphäre. Die Therapieinhalte werden zielgerichtet und alltagsorientiert ausgewählt, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. 

Gerne führen wir im Umkreis von 10km auch ärztlich verordnete Hausbesuche durch.

Kosten

Die verordnete logopädische Behandlung übernimmt Ihre Krankenkasse. Volljährige Patient*innen, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, leisten pro Verordnung einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten sowie 10€ Verordnungsgebühr.

Ihr behandelnder Arzt/Ärztin stellt Ihnen ein Privatrezept aus. Wir schließen einen Behandlungsvertrag ab, in dem die anfallenden Kosten ausgewiesen sind. Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich auf Grundlage des Behandlungsvertrages frühzeitig darüber, welchen Anteil der Kosten Ihre Krankenversicherung übernimmt.